ALTERBESCHRÄNKUNGEN
Einlass ab 16 Jahren möglich.
Für Gäste von 16 bis 18 Jahren besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer "Übertragung von Erziehungsaufgaben" das mark4 zu besuchen. Eure Eltern können die Erziehungsaufgabe einer Person ab 18 Jahren für den aktuellen Abend übertragen. Mit dieser Aufsichtsperson ist also der Besuch im mark4 möglich, auch noch nach 24 Uhr.
Eine Aufsichtsperson darf maximal 2 Personen beaufsichtigen. Alle Personen müssen einen gültigen Personalausweis dabei haben.
Wir kontrollieren alle Ausweise unserer Gäste bereits am Eingang und bitten Euch deshalb, einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bereit zu halten. Diese Dokumente müssen ein aktuelles Lichtbild enthalten. Andere Dokumente werden nicht akzeptiert!
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke (z. B. Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumieren und nicht rauchen.
DRESSCODE
Einlass ins mark4 wird jedem gewährt, der schon mit seinem Outfit zeigt, dass er einen besonderen Abend erleben möchte.
VIDEOÜBERWACHUNG
Verschiedene Bereiche der Diskothek werden Videoüberwacht.
Der Besucher erklärt sich beim Betreten der Diskothek damit einverstanden.
Ausserdem werden immer Videos am Abend für das Internet gedreht, auch hiermit erklärt sich der Besucher einverstanden.